"Кто в лес, кто по дрова."

Montag, 14. Juli 2008

Migration, Ausländerbeschäftigung und Asylpolitik in der DDR 1949-1989/90

Weil ich gerade mit L. über dieses Thema diskutierte, will ich diesem Thema auch hier einen Beitrag widmen. Immerhin geht die Mehrheit der Bevölkerung davon aus, dass es in der DDR keine Asylbewerber/Asylsuchende und dergleichen gab.

Prof. Dr. Klaus J. Bade / Prof. Dr. J. Oltmer

Asylrecht und Asylpolitik

Auch in der DDR gab es Asylsuchende, politische Flüchtlinge und Asylberechtigte, wenn auch in sehr viel kleinerer Zahl als in der Bundesrepublik. Auch in der DDR war das Asylrecht – als Recht des Staates, aber nicht als subjektives Recht der Asylsuchenden – in der Verfassung verankert: Die "Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militärische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten", wurden in der Verfassung der DDR von 1949 im Sinne der staatlichen Verpflichtung zur Wahrung der "Völkerfreundschaft" für verbrecherisch erklärt.

Weder ausgewiesen noch ausgeliefert werden durften demnach Personen, "wenn sie wegen ihres Kampfes für die in dieser Verfassung niedergelegten Grundsätze im Ausland verfolgt werden" (Art. 10 der Verfassung von 1949). Diese Prinzipien und die Asylgewährung wurden auch in die Verfassung von 1968 /1974 übernommen. Nach der Verfassung von 1968/1974 (Art. 23) konnte Bürgern anderer Staaten oder Staatenlosen Asyl gewährt werden, die "wegen politischer, wissenschaftlicher oder kultureller Tätigkeit zur Verteidigung des Friedens, der Demokratie, der Interessen des werktätigen Volkes oder wegen ihrer Teilnahme am sozialen und nationalen Befreiungskampf verfolgt" wurden. Die Entscheidung darüber war höchstrangig: Das Ausländergesetz von 1979 legte fast, dass ausschließlich der Ministerrat über die Asylgewährung und Anerkennung zu entscheiden hatte.

Weiter unter http://www.bpb.de/themen/VWFLFT,2,0,Migration_Ausl%E4nderbesch%E4ftigung_und_Asylpolitik_in_der_DDR.html#art2

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