"Кто в лес, кто по дрова."

Dienstag, 23. September 2008

Sollen Grundschüler in Sachsen-Anhalt auch in Zukunft eine Empfehlung für ihre Schullaufbahn bekommen?

Das Verwaltungsgericht Halle hat die Regeln zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig eingestuft.

Hintergrund der Einstufung der Regelungen durch das Gericht war der Fall eines Jungen, dessen Eltern geklagt hatten, weil ihm der Zugang zum Gymnasium wegen der Note drei in Mathematik verwehrt worden war. Einen darauf folgenden Eignungstest hatte der Schüler zwar im schriftlichen Teil, aber nicht im mündlichen Teil bestanden.

Das Kultusministerium hatte eine Verordnung herausgegeben, dass nur solchen Schülern der Besuch eines Gymnasiums empfohlen werden solle, die in Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Englisch mindestens die Note zwei haben. Das Gericht begründete seine Einschätzung damit, dass die Kriterien für einen Besuch des Gymnasiums vom Landtag beschlossen werden müssten. Das Kultusministerium alleine habe keine Entscheidungsbefugnis. Außerdem führten, so das Gericht, diese Voraussetzungen zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Auslese der Gymnasialschüler durch den Staat.

In einem Eilverfahren hat das Gericht entschieden, dass der Schüler trotz fehlender Empfehlung ein Gymnasium besuchen darf. Das endgültige Urteil zum Klageverfahren der Eltern steht noch aus. Das Kultusministerium schloss auch Rechtsmittel gegen den Beschluss nicht aus.

Kultus-Staatssekretär Winfried Willems äußerte sich gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“, er könne nicht erkennen, dass das Land den Besuch des Gymnasiums unzulässig erschwere. Der Landesphilologenverband reagierte mit Unverständnis auf den Gerichtsentscheid. „Das ist ein Unsinn, der an der Schulwirklichkeit vorbeigeht“, sagte der Vorsitzende Jürgen Mannke. Die Empfehlungen seien wichtig, um geeignete Schüler für die Gymnasien auszuwählen. Wenn jeder Schüler zu der Schulform wechseln könne, werde das Abitur abgewertet.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßte hingegen den Beschluss. Dazu sagte Landeschef Thomas Lippmann, das sei jetzt der richtige Anlass, mit dem untauglichen Auswahlverfahren Schluss zu machen.

Nach Meinung des Gerichts hat Sachsen-Anhalt die bundesweit strengsten Anforderung für den Wechsel zur Abiturstufe. In Sachsen müssen künftige Gymnasiasten dagegen nur in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von besser als 2,5 erreichen. Wenn der Zugang verweigert wird, bleibt im Freistaat nur der Umweg über einen Eignungstest. Gegen die Bildungsempfehlung selbst könne gerichtlich nicht vorgegangen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen bereits in einem Beschluss von 1993.

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